Die Prüfung

Überprüfung zum Heilpraktiker

Diese Überprüfung vor dem Gesundheitsamt besteht aus zwei Teilen

  • einem schriftlichen Teil
  • und einer mündlichen Prüfung

Der schriftliche Teil besteht zur Zeit aus 60 Multiple-Choice-Fragen. Hier wird Ihr Basis-Wissen geprüft, das Sie im Unterricht erlernt haben.

Im mündlichen Teil werden sie vom Amtsarzt in einem ca. 30-minütigen Gespräch überprüft. In diesem Gespräch belegen Sie, dass Sie mit den Inhalten und Pflichten eines Heilpraktikers vertraut sind und die Reife besitzen, den Beruf auszuüben.

Folgende Voraussetzungen sind darüber hinaus zu erfüllen, damit Sie diese Prüfung ablegen können:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Hauptschul- oder höheren Schulabschluss
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche und geistige Eignung zur Berufsausübung
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Hier finden Sie weitere Informationen:
Gesundheitsamt Hamburg

Gesundheitsamt München

Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie

In einigen Bundesländern gibt es auch hier einen schriftlichen und mündlichen Teil (z.B. Bayern). Andere Bundesländer überprüfen nur mündlich (z.B. Hamburg)

Hier finden Sie weitere Informationen:
Gesundheitsamt Hamburg