Johanniskraut rezeptpflichtig
Johanniskraut zur Behandlung von mittelschweren Depressionen ist seit dem 01.04.09 rezeptpflichtig. Begründung des Bundesgesundheitsministeriums : Johanniskraut zur Behandlung einer mittelschweren Depression soll deshalb unter die Rezeptpflicht fallen, weil bei dieser Erkrankung grundsätzlich ein Arzt die Diagnose stellen, die Therapie festlegen und überwachen müsse. (Quelle: Das Magazin aus Ihrer Apotheke, Ausgabe 16/2008)